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AGBs

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung sämtlicher Räumlichkeiten und Flächen des Sport-Verein München von 1880 e. V. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen.
  1. Haftung für Schäden
    Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten haftet der Mieter der Platzbuchung in vollem Umfang.
  1. Spieleinheit
    Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit. Eine Einheit entspricht 60 Minuten. Die Mindestmietdauer beträgt 60 Minuten.
  1. Stornierung
    Gebuchte Stunden können bis 36 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer Absage bis 12 Stunden vor Beginn wird dem(r) Kunde(in) der halbe Mietpreis in Rechnung gestellt und bei späterer Absage erfolgt die Kostennote in voller Höhe. Es wird keine Gewähr für Fehlbuchungen übernommen.
  1. Preise
    Es gelten die jeweils die im Internet ausgewiesenen Preise.
  1. Schlüssel
    Bei Verlust des hinterlegten Schlüssels, werden die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  1. Allgemeines
    – Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
    – Das Anbringen von Plakaten usw. ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Vereins gestattet.
    – Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern.
    – Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist mit Ausnahme von Sportlergetränken und Sportlersnacks nicht gestattet.
    – Rauchen ist nicht erlaubt.
    – Jeder Besucher und Mieter hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
    – Kindern und Jugendlichen ist das Betreten der Räumlichkeiten und Flächen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
    – Eltern haften für Ihre Kinder.
    – Das Betreten der SOCCER-ARENA und des Kunstrasenplatzes mit Schraubstollen ist untersagt.
  2. Hausrecht / Haftungsausschluss
    Der Verein und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Der Verein haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verein oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vereins beruhen.
  1. Zuwiderhandlungen
    Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Verein den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
  2. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vereins.
  3. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.

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